Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 200 Euro monatlich. Je nach Pflegegrad kann der Betrag variieren und erheblich eingeschränkte Personen mit demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen unterstützen. Diesen Entlastungsbetrag können Sie für zusätzliche Betreuungsleistungen einsetzen.
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Mit diesem Entlastungszuschuss werden die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags gefördert. Damit können die Versicherten Leistungen die im Zusammenhang mit der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder der ambulanten Pflege erstatten.
Gemäß § 45B SGB XI sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechbar:
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch für weitere Fragen zu Betreuungsleistungen und Entlastungsbetrag in unserem ambulanten Pflegedienst.